Wertgutachten

Die Feststellung eines angemessenen Kauf- oder Marktpreises eines bebauten oder unbebauten Grundstücks kann eine Wertermittlung und die Erstattung eines Wertgutachtens notwendig machen. Aber auch die Wertermittlung zur Abschätzung eines Erbteils, bei Vermögenstrennung, Übereignung oder aus steuerlichen Gründen kann im Rahmen eines Wertgutachtens erfolgen.

Ein wirtschaftlich handelnder Marktteilnehmer kann Kauf- oder Verkaufsentscheidungen oft erst treffen, wenn der Wert eines Objekts objektiv, kompetent und nachvollziehbar unter Zugrundelegung der örtlichen Marktsituation ermittelt wurde.

Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist nach § 194 BauGB ein marktgerechter Preis, nämlich der Verkehrswert. Dieser wird „durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“

Herr Dipl.-Ing. Karl-Heinz Voggenreiter ist als Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken auch im Rahmen von Zwangsversteigerungen tätig.

Referenzen

Im Rahmen unserer Sachverständigentätigkeit wurden für einen Vielzahl von gewerblichen, privaten und institutionellen Auftraggebern, aber auch für Behörden Wertgutachten erstellt.

  • Verkehrswertermittlung Einfamilienhaus | München – Feldmoching
  • Verkehrswertermittlung Wohneigentum | München – Schwabing
  • Verkehrswertermittlung Gewerbeobjekt | Rimbach
  • Verkehrswertermittlung Doppelhaus | Oberpframmern
  • Verkehrswertermittlung Mehrfamilienwohnhaus | München – Schwabing
  • Verkehrswertermittlung Einfamilienhaus | Freising

Des Weiteren wurde in einer Vielzahl von Sachverständigengutachten der merkantile Minderwert unter Berücksichtigung von Bauschäden ermittelt.