Gerichtsgutachten
Öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen wird vom Gesetzgeber eine Sonderstellung eingeräumt. Diese Sachverständigen werden aufgrund besonderer gesetzlicher Bestimmungen vor ihrer öffentlichen Bestellung auf ihre persönliche und fachliche Eignung zum Sachverständigen überprüft und erst dann vereidigt. Sie haben aufgrund dieser nachgewiesenen, persönlichen und fachlichen Eignung zur Gutachtenerstellung besondere Gutachterzuständigkeiten. Sie werden von Gerichten gemäß § 404 der Zivilprozessordnung anderen Sachverständigen vorgezogen.
Herr Dipl.-Ing. Karl-Heinz Voggenreiter ist im Rahmen seiner öffentlichen Bestellung und Vereidigung für das Fachgebiet „Schäden an Gebäuden“ für zahlreiche Gerichte als Sachverständiger tätig.
Referenzen
Herr Dipl.-Ing. Voggenreiter ist im Rahmen seiner Tätigkeit als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Fachgebiet Schäden an Gebäuden“ für folgende Gerichte tätig:
- Oberlandesgericht München
- Landgericht München I
- Landgericht München II
- Landgericht Deggendorf
- Landgericht Traunstein
- Landgericht Ingolstadt
- Landgericht Memmingen
- Landgericht Regensburg
- Amtsgericht München
- Amtsgericht Miesbach
- Amtsgericht Regensburg
- Amtsgericht Freising
- Amtsgericht Neuburg an der Donau
- Amtsgericht Starnberg
- Amtsgericht Laufen
- Amtsgericht Altötting
Gemäß der Satzung der Industrie- und Handelskammer für Oberbayern über die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen (Sachverständigenordnung) § 15 ist der Sachverständige zur Verschwiegenheit verpflichtet. Daher können wir zu Gerichtsgutachten keine Auskünfte erteilen.